Jugendschutzuntersuchungen sind für Jugendliche, die eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung beginnen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sind gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §32ff) gesetzlich vorgeschrieben.
Der Arzt erfasst dabei den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen, sowie die (möglichen) Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen. Über das Ergebnis der Untersuchung wird eine Bescheinigung für den Personensorgeberechtigten und den Arbeitgeber ausgestellt.
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